AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Mirabo AG für den Zeitschriften Kiosk

1. Geltungsbereich

1.1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Mirabo AG (Postfach, 6002 Luzern, Geschäftsführer: Jürgen Siegloch, Firmen-Nr. CH-400.3.003.612-3), nachfolgend Mirabo genannt und dem Kunden. Abweichende Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden gelten nicht.

1.2.
Bestellungen dürfen vom Kunden nur in Auftrag gegeben werden, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von Mirabo anerkennt. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als maßgeblich an.
  
1.3.
 Mit der Bestellung eines Abonnements bestätigt der Kunde, dass er von dem Inhalt dieser AGBs vor der Bestellung Kenntnis genommen hat, sowie den Inhalt derselben verstanden hat und erkennt diese Bedingungen als alleinmaßgeblich für den Vertragsschluss zwischen Kunde und Mirabo an. Durch Doppelklick auf "AGBs" in der Steuerleiste hat der Kunde die Möglichkeit, die jeweils maßgeblichen AGBs unentgeltlich herunterzuladen bzw. auszudrucken.
 

2. Begründung des Vertragsverhältnisses

2.1.
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Firma Mirabo kann dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen annehmen. Insofern kommt dann zwischen der Firma Mirabo und dem Kunden ein rechtskräftiger Vertrag zustande. Andere Bedingungen werden auch dann nicht Inhalt des Vertrages, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur nach schriftlicher Bestätigung von Mirabo gültig.
 
2.2.
Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Mirabo kann den Vertragsabschluss mit einem Kunden ohne Begründung ablehnen.
  

3. Lieferung und Leistung

3.1.
Die Lieferung ist verlagsabhängig und beginnt in der Regel 4 Wochen nach Auftragserteilung. Einzelheiten werden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
 
3.2.
Der Abo-Bezug ist nur innerhalb der Republik Österreich möglich. Ein Anspruch auf Lieferung außerhalb der Grenzen der Republik Österreich besteht nicht.
 
3.3.
Bei Lieferstörungen auf Grund höherer Gewalt (auch Streik und Aussperrung) wird Mirabo von der Pflicht zur Lieferung
frei - der Kunde wird von der Zahlungsverpflichtung ebenfalls befreit.
 

4. Zahlung

4.1.
Die Mirabo AG zustehenden Bezugsgebühren sind unmittelbar nach Rechnungsstellung durch Mirabo oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen jeweils im Voraus zur Zahlung fällig.
 
4.2.
Der Bezugspreis eines Titels unterliegt der geltenden Preisbindung des jeweiligen Verlages. Mirabo wird daher den Bezugspreis anpassen, wenn ein Verlag den Preis für einen Titel ändert. Im Übrigen können Preiserhöhungen nur auf Grund gestiegener Vertriebs-, Lohn-, Druck- und/oder Papierkosten erfolgen. Eine Preiserhöhung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung. Ziff. 6 bleibt unberührt. 

5. Widerrufsbelehrung

5.1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

MIRABO AG
Postfach
6002 Luzern

5.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 

6. Daten

6.1. 
Der Kunde steht dafür ein, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mirabo ist berechtigt, sich eine eventuelle Vertretungsbefugnis auf Seiten des Kunden schriftlich nachweisen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, Mirabo alle eintretenden Änderungen der gemachten Registrierungsangaben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Änderungen der Lieferadresse sind mindestens 4 Wochen vorher mitzuteilen. Der Kunde ermächtigt einen von Mirabo beauftragten Zustelldienst, eventuelle Adressänderungen des Kunden an Mirabo mitzuteilen. Insbesondere fehlende Zustellungen der/des abonnierten Titel/s aufgrund der Nichtmitteilung einer geänderten Adresse des Kunden fallen nicht in den Haftungsbereich von Mirabo.
 
6.2.
Die Einverständniserklärung des Kunden für die Unterbreitung von weiteren Angeboten in schriftlicher, telefonischer oder elektronischer Form (E-Mail) ist freiwillig und beeinflusst nicht die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt.
 
6.3.
Der Kunde ist mit der automatisierten Verarbeitung seiner Daten einverstanden. NVG verarbeitet die personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
 

7. Beendigung des Vertrages

7.1.
 Kündigungen sind je nach Aktion schriftlich, elektronisch oder telefonisch auszusprechen.
 
7.2.
 Es gelten folgende Kündigungsfristen, sofern bei der jeweiligen Aktion nicht anders angegeben:

Nach Beendigung des Verpflichtungszeitraums (6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate) besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zum nächstmöglichen Heft. Das Geld für bereits bezahlte, aber aufgrund der Kündigung noch nicht versandte Hefte wird dem Abonnenten zurück erstattet.

Ein auf 3 oder 6 Monate abgeschlossenes Miniabonnement verlängert sich automatisch, wenn der Kunde nicht bis 4 Wochen vor Ablauf gekündigt hat. Danach ist das Abonnement jederzeit zum nächstmöglichen Heft kündbar.

Ein auf 6 bzw. 12 Monate abgeschlossenes Geschenkabonnement endet automatisch nach Ablauf der Mindestbezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wahlweise verlängert sich das auf 12 Monate abgeschlossene Geschenkabonnement automatisch und ist dann jederzeit zum nächstmöglichen Heft kündbar.
 

8. Schlussbestimmungen

8.1.
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Mirabo und den Kunden findet ausschließlich das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft Anwendung. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma Mirabo. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Luzern.
 
8.2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs den gesetzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.